Die neuesten Entwicklungen in der Corona Pandemie zwingen uns, auch in der Form unserer Gottesdienste Änderungen vorzunehmen. Wir tun dies in Umsetzung der neuen Landesverordnung vom 16.12.2020 und den Ausführungsbestimmungen durch das Erzbistum Paderborn vom 16.12.2020 – aber auch in Solidarität mit den vielen Menschen, die nicht in gewohnter Weise das Weihnachtsfest feiern können.
Die wichtigste Neuerung in der Coronaschutzverordnung NRW verbietet unter §1 Abs. 3 den Gesang in Gottesdiensten. Nur noch ein Chor bzw. eine Schola darf den Gottesdienst musikalisch gestalten. Bisher lag dies noch im Ermessen der einzelnen Diözesen.
Dies hat für uns folgende Konsequenzen:
- Da wir uns unser Stundengebet ohne Gesang nicht vorstellen können, werden wir dies ab dem 18.12.2020 unter Ausschluss der Öffentlichkeit feiern. Als Konvent bilden wir eine Hausgemeinschaft, innerhalb der wir das gesungene Stundengebet weiterhin fortsetzen können. Es ist als Audio-Live-Stream für die Öffentlichkeit zugänglich und so in dieser Weise auch vielen eine große Hilfe, ihren Alltag in diesen Zeiten zu gestalten.
- Die Konventämter sollen weiter öffentlich gefeiert werden. Das heißt für die Gestaltung, dass Ordinariums- und Propriumsgesänge ausschließlich von Schola und Kantoren gesungen werden! Alle anderen Teile (Orationen, Präfation, Akklamationen) werden gesprochen! Auf das Schlusslied am Ende des Sonntagsamtes wird verzichtet! Nach dem Konventamt an Werktagen wird die Kirche geschlossen.
- In den Vorabendmessen verzichten wir gänzlich auf Gesang. Auch alle anderen Teile (Orationen, Präfation, Akklamationen) werden gesprochen!
- Ausnahmen: Die Erste Weihnachtsvesper, die Christmette und die Jahresschlussvesper sollen weiter der Öffentlichkeit zugänglich sein. Deshalb werden sie in diesem Jahr besonders gestaltet. Eine Anmeldung zu den Weihnachtsgottesdiensten ist auch weiterhin unbedingt erforderlich.
Erste Weihnachtsvesper: Gesänge durch Schola / Kantoren, keine Lieder
Christmette: festliche Eucharistiefeier, keine Elemente aus der Vigil, keine Lieder
Jahresschlussvesper: Gesänge durch Schola/Kantoren, keine Lieder
Daraus ergeben sich folgende Öffnungszeiten für die Kirche:
täglich
07.30 Uhr bis 11.30 Uhr
13.00 Uhr bis 18.30 Uhr
Diese Regelung gilt z.Zt. bis zum 10. Januar 2021.
Es folgt eine Übersicht über die öffentlichen Gottesdienste in der Abtei Königsmünster:
18.12./ 19.12. Vierter Advent
17.30 Vorabendmesse
09.30 Konventamt
Montag, 21.12. – Mittwoch, 23.12.
17.45 Konventamt
24.12. Heiligabend
17.00 Festankündigung und Erste Weihnachtsvesper
21.00 Christmette
25.12. Erster Weihnachtstag
09.30 Festhochamt
26.12. Zweiter Weihnachtstag
09.30 Konventamt
27.12. Sonntag nach Weihnachten – Hl. Familie
09.30 Konventamt
Montag, 28.12. – Mittwoch, 30.12.
17.45 Konventamt
SILVESTER 2020 – NEUJAHR 2021
31.12. Silvester
17.45 Erste Vesper vom Hochfest der Gottesmutter Maria und Gebet zum Jahreswechsel
01.01. Hochfest der Gottesmutter Maria – Neujahr
17.45 Konventamt
Samstag, 02.01.
Keine Vorabendmesse!
03.01. 2. Sonntag nach Weihnachten
09.30 Konventamt
Montag, 04.01. – Freitag, 08.01.:
17.45 Konventamt
Samstag, 09.01.
17.30 Vorabendmesse
Sonntag, 10.01. Fest der Taufe des Herrn
10.30 Konventamt