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Aufgrund der derzeitigen pandemischen Situation haben wir eine Anpassung der Schutzmaßnahmen für die Gottesdienste in der Abteikirche beschlossen:

Ab Sonntag, den 5. Dezember 2021, gilt in den Sonntagsgottesdiensten (Konventamt um 9.30 Uhr) für alle Gottesdienstbesucher*innen eine Maskenpflicht.

In den Weihnachtsgottesdiensten gilt ebenfalls die Maskenpflicht und die 2G-Regel, d.h., eine Teilnahme nur für Geimpfte und Genesene. Das betrifft am 24. Dezember die Christvesper um 17.00 Uhr und die Christmette um 21.00 Uhr und das Festhochamt am 25. Dezember um 9.30 Uhr.

Zu allen weiteren Gottesdiensten und Gebetszeiten gelten die bisherigen Maßnahmen.

Aufgrund der steigenden Corona-Infektionszahlen und der immer häufiger vorkommenden „Impfdurchbrüche“, d.h., der Infektionen trotz doppelter Impfung, haben wir uns dazu entschlossen, in unseren Gästehäusern die sog. 2G+-Regel anzuwenden. Das bedeutet, dass neben einem gültigen Impfzertifikat oder einem Genesenennachweis nach einer Infektion mit dem Coronavirus bei der Anreise auch ein Schnelltest (Bürgertest) vorgelegt werden muss, der nicht älter als 24 h sein darf.
Kinder bis 15 Jahre gelten über die Schule als getestet; Schüler*innen ab 16 Jahre können ihre Testung über den Schülerausweis bzw. eine Bescheinigung der Schule nachweisen.
Wir tun das aus unserer christlichen Verantwortung heraus, um unsere Gäste und Mitarbeitenden ebenso wie unsere kranken und alten Mitbrüder zu schützen. Auch die Mitarbeitenden in den Gästehäusern testen sich regelmäßig.

 

 

Der hl. Benedikt schreibt in seiner Regel, dass Gäste dem Kloster nie fehlen sollen (RB 53).

Auch daher war das vergangene Jahr mit seinen Einschränkungen für unsere Abtei nicht einfach. Lediglich im Sommer konnte der Gastempfang eine Zeit lang stattfinden. Nun freuen wir uns jedoch um so mehr, endlich wieder eine Aussicht auf die Wiedereröffnung der Gästehäuser zu haben.

Ab dem 5. Juli sind unsere Gästehäuser wieder geöffnet. Im Haus der Stille und in der OASE – unserem Jugendgästehaus – werden dann wieder Gastaufenthalte möglich sein.

Dies gilt ebenfalls für die Durchführung der Kurse gemäß unserem Kursprogramm.

Im „Normalbetrieb“ unserer Abtei ist es ebenfalls vorgesehen, dass männliche Einzelgäste einige Tage in der Klausur, dem Wohnbereich der Mönche, verbringen können. Da sich aber in unserer Gemeinschaft auch alte und besonders durch das Coronavirus gefährdete Menschen befinden, wird diese Möglichkeit vorerst leider nicht gegeben sein. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Für alle anderen Gäste heißt es dann ab 5. Juli wieder: „Herzlich willkommen! – Wir freuen uns auf Sie!“

In den Nachrichten war in den letzten Wochen immer wieder von den verheerenden Auswirkungen der Corona-Pandemie in Indien zu hören. Die zweite Welle mit dem Auftreten der aggressiven indischen Mutation hat das Land hart getroffen. P. John Kaippallimyalil ist Prior der Gemeinschaft von Kumily im indischen Bundesstaat Kerala, die u.a. ein Waisenhaus betreibt. Er berichtet in einem Rundbrief von der Lage im Land. Am 10. Mai zählte Indien 403 738 neue Covid19-Fälle und 4092 Tote. Insgesamt lag die Zahl der Infizierten bis zu diesem Zeitpunkt bei 22,3 Mio., wovon 18,3 Mio. genesen sind. Allerdings sollen Experten zufolge die wirklichen Zahlen fünf- bis zehnmal höher liegen.

Das größte Problem ist die Versorgung mit Sauerstoff. Es wird zwar laut Pater John im Land genügend Sauerstoff produziert, doch es mangelt an der Verteilung. Der rasante Anstieg von Infektionen über die letzten Wochen habe das Gesundheitssystem vollkommen überlastet. Patienten sterben in Ambulanzen und auf Parkplätzen vor den Krankenhäusern, und Krematorien sind komplett überlastet. Man muss bis zu drei Tage warten, um einen Verstorbenen einäschern zu können.

Obwohl Indien das Land ist, in dem weltweit am meisten Impfstoff hergestellt wird, läuft das Impfprogramm nur schleppend an, und es hapert an der Verteilung. Nur 2 % der gesamten Bevölkerung, das sind 30 Millionen Menschen (von 1,3 Milliarden) sind komplett mit zwei Dosen geimpft worden.

Der Bundesstaat Kerala ist besonders stark betroffen,. Dort gibt es die zweithöchste Inzidenz im ganzen Land. Einer von vier Leuten ist positiv getestet worden. Noch gibt es in der Region genügend Sauerstoff, allerdings kann bei steigenden Zahlen auch hier die Lage kritisch werden.

Die Gemeinschaft von Kumily tut, was sie kann, um den Notleidenden zu helfen. Das Baugewerbe, die Landwirtschaft und der Tourismus sind besonders stark von Corona betroffen, mit am stärksten die Menschen, die auf den Feldern arbeiten. Einige von  den Teilzeit-Arbeitern um das Kloster herum haben ihre Arbeit verloren. Die Brüder haben zu Ostern dort und im Don Bosco-Waisenhaus Hausbesuche gemacht und haben Medizin, Kleidung, Lebensmittel und Süßigkeiten gebracht. Auch haben sie kleinere Geldbeträge gegeben, damit die Menschen die notwendigen Dinge des Lebens kaufen können. Es war für diese Menschen ein großer Trost, schreibt P. John.

Wir freuen uns, auch dank Ihrer Spenden die Mitbrüder in Kumily mit € 10.000,- Soforthilfe unterstützen zu können, damit sie weiterhin den bedürftigen Menschen unkompliziert helfen können. Gerade in den Zeiten einer globalen Pandemie fühlen wir uns dazu verpflichtet, über den Tellerrand unseres eigenen Landes hinauszuschauen und den Menschen zu helfen, die am nötigsten Hilfe brauchen. Für weitere Spenden sind wir dankbar!

Spendenkonto:
IBAN: DE96 4726 0307 0011 5609 00
BIC: GENODEM1BKC
Bank für Kirche und Caritas Paderborn
Stichwort: Coronahilfe Mission

Durch die verschärften Maßnahmen im Zuge der Bekämpfung der Corona-Pandemie gibt es einige Änderungen, die auch die Einrichtungen und Betriebe auf dem Klosterberg betreffen:

  • Die AbteiGaststätte bleibt bis einschl. 31. Januar geschlossen; der Außer-Haus-Verkauf von Eintopf und Kuchen findet bis einschl. 31. Januar nicht statt. Auch die Mensa bleibt geschlossen.
  • Die Gästehäuser bleiben bis einschl. 31. Januar geschlossen.
  • Der Abteiladen auf dem Klosterberg öffnet ab Mittwoch, 13. Januar 2021, ausschließlich zum Lebensmittelverkauf (Öffnungszeiten: montags bis samstags 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr / sonntags 10.30 Uhr bis 11.30 Uhr).
  • Der Abteiladen Olsberg öffnet als Lebensmittelladen ab Montag, 11. Januar 2021.

Über aktuelle Entwicklungen werden wir Sie weiterhin zeitnah informieren. Kommen Sie gut durch diese Zeit und bleiben Sie gesund!

 

Vom 28.12.2020 bis zum 10.01.2021 finden die Eucharistiefeiern in der Abtei Königsmünster unter den geltenden Hygienebestimmungen als Präsenzgottesdienst statt.

Alle weiteren Stundengebete finden nicht als Präsenzgottesdienste statt; Sie können über den Audiolivestream teilnehmen.

Folgende Gottesdienste finden als Präsenzgottesdienste statt:

  • 28. – 30.12.2020: 17.45 Uhr Konventamt
  • 31.12.2020: 17.45 Uhr Jahresschlussvesper (keine Vorabendmesse!)
  • 1.1.2021: 17.45 Uhr Konventamt (keine Eucharistiefeier um 9.30 Uhr!)
  • 2.1.2021: keine Vorabendmesse
  • 3.1.2021: 9.30 Uhr Konventamt
  • 4.1. – 8.1.2021: 17.45 Uhr Konventamt
  • 9.1.2021: 17.30 Uhr Vorabendmesse
  • 10.01.2021: 10.30 (!) Uhr Konventamt

Am 3. und am 10. Januar 2021 werden uns die Sternsinger im Anschluss an das Konventamt auf dem Kirchplatz den Segen für das neue Jahr zusprechen.

Wer in den letzten Tagen Nachrichten gehört hat, wird die Debatte um Präsenzgottesdienste der Kirchen an Weihnachten sicherlich mitbekommen haben. Auch wir haben uns als Klostergemeinschaft ernsthaft darüber Gedanken gemacht, ob es verantwortlich ist, bei steigenden Infektionszahlen und einer immer mehr sich zuspitzenden Lage in den Krankenhäusern, Präsenzgottesdienste zu feiern und so das Risiko von Infektionen mit dem Coronavirus einzugehen. In der vergangenen Woche haben wir unsere Kirche schon zu den gesungenen Gebetszeiten für die Öffentlichkeit geschlossen und eingeladen, sich im Audiolivestream mit uns zu verbinden. Die Eucharistiefeiern hatten wir bisher unter strengen Hygieneauflagen noch öffentlich, haben dabei aber auf jegliches Singen der Gemeinde verzichtet.

Nachdem immer mehr Menschen, die sich für die großen Weihnachtsgottesdienste angemeldet hatten, sich aufgrund der hohen Infektionszahlen wieder abgemeldet hatten, haben wir uns nach Gesprächen mit den Verantwortlichen des Pastoralen Raumes Meschede/Bestwig dazu entschlossen, auf alle Präsenzgottesdienste an den Weihnachtstagen (24. – 27. Dezember) zu verzichten. Wir werden alle, die sich angemeldet haben, darüber informieren. Gleichzeitig freuen wir uns, dass wir Sie einladen können, die Weihnachtsgottesdienste über den Videolivestream auf unserer Website bzw. auf unserem YouTube-Kanal mit uns zu feiern (der Audiolivestream der übrigen Gebetszeiten bleibt natürlich weiterhin bestehen).

Die folgenden Gottesdienste übertragen wir als Videolivestream:

  • Heiligabend, 24.12., 17.00 Uhr: Festankündigung und Erste Weihnachtsvesper (auf der Website der Cella St. Benedikt finden Sie die Texte zum Download)
  • Heiligabend, 24.12., 21.00 Uhr: Vigil und Christmette
  • Erster Weihnachtstag, 25.12., 9.30 Uhr: Pontifikalamt
  • Zweiter Weihnachtstag, 26.12., 9.30 Uhr: Konventamt am Fest des hl. Stephanus
  • Sonntag nach Weihnachten, 27.12., 9.30 Uhr: Konventamt zum Fest der hl. Familie

Wie es nach dem 27. Dezember mit Präsenzgottesdiensten weitergeht, werden wir nach Abstimmung mit den Verantwortlichen des Pastoralen Raumes kurzfristig entscheiden und Sie dann darüber auf unseren Kanälen informieren.

Auch wenn vieles in diesem Jahr nicht möglich ist – Weihnachten fällt nicht aus! Die Botschaft an Weihnachten bleibt gerade in diesen Tagen hochaktuell: Gott wird Mensch und schenkt uns damit ein starkes Zeichen der Hoffnung und Zuversicht!

Wir wünschen Ihnen gesegnete Weihnachtstage! Bleiben Sie zuversichtlich und gesund!

Abt Aloysius und die Mönche von Königsmünster

 

 

 

Die neuesten Entwicklungen in der Corona Pandemie zwingen uns, auch in der Form unserer Gottesdienste Änderungen vorzunehmen. Wir tun dies in Umsetzung der neuen Landesverordnung vom 16.12.2020 und den Ausführungsbestimmungen durch das Erzbistum Paderborn vom 16.12.2020 – aber auch in Solidarität mit den vielen Menschen, die nicht in gewohnter Weise das Weihnachtsfest feiern können.

Die wichtigste Neuerung in der Coronaschutzverordnung NRW verbietet unter §1 Abs. 3 den Gesang in Gottesdiensten. Nur noch ein Chor bzw. eine Schola darf den Gottesdienst musikalisch gestalten. Bisher lag dies noch im Ermessen der einzelnen Diözesen.

Dies hat für uns folgende Konsequenzen:

  • Da wir uns unser Stundengebet ohne Gesang nicht vorstellen können, werden wir dies ab dem 18.12.2020 unter Ausschluss der Öffentlichkeit feiern. Als Konvent bilden wir eine Hausgemeinschaft, innerhalb der wir das gesungene Stundengebet weiterhin fortsetzen können. Es ist als Audio-Live-Stream für die Öffentlichkeit zugänglich und so in dieser Weise auch vielen eine große Hilfe, ihren Alltag in diesen Zeiten zu gestalten.
  • Die Konventämter sollen weiter öffentlich gefeiert werden. Das heißt für die Gestaltung, dass Ordinariums- und Propriumsgesänge ausschließlich von Schola und Kantoren gesungen werden! Alle anderen Teile (Orationen, Präfation, Akklamationen) werden gesprochen! Auf das Schlusslied am Ende des Sonntagsamtes wird verzichtet! Nach dem Konventamt an Werktagen wird die Kirche geschlossen.
  • In den Vorabendmessen verzichten wir gänzlich auf Gesang. Auch alle anderen Teile (Orationen, Präfation, Akklamationen) werden gesprochen!
  • Ausnahmen: Die Erste Weihnachtsvesper, die Christmette und die Jahresschlussvesper sollen weiter der Öffentlichkeit zugänglich sein. Deshalb werden sie in diesem Jahr besonders gestaltet. Eine Anmeldung zu den Weihnachtsgottesdiensten ist auch weiterhin unbedingt erforderlich.
    Erste Weihnachtsvesper:  Gesänge durch Schola / Kantoren, keine Lieder
    Christmette: festliche Eucharistiefeier, keine Elemente aus der Vigil, keine Lieder
    Jahresschlussvesper: Gesänge durch Schola/Kantoren, keine Lieder

Daraus ergeben sich folgende Öffnungszeiten für die Kirche:

täglich
07.30 Uhr bis 11.30 Uhr
13.00 Uhr bis 18.30 Uhr

Diese Regelung gilt z.Zt. bis zum 10. Januar 2021.

 

Es folgt eine Übersicht über die öffentlichen Gottesdienste in der Abtei Königsmünster:

18.12./ 19.12. Vierter Advent
17.30  Vorabendmesse
09.30  Konventamt

Montag, 21.12. –  Mittwoch, 23.12.
17.45  Konventamt 

24.12. Heiligabend
17.00  Festankündigung und Erste Weihnachtsvesper
21.00 Christmette

25.12. Erster Weihnachtstag
09.30  Festhochamt

26.12. Zweiter Weihnachtstag
09.30  Konventamt

27.12. Sonntag nach Weihnachten – Hl. Familie
09.30  Konventamt

Montag, 28.12. – Mittwoch, 30.12.
17.45  Konventamt 

SILVESTER 2020 – NEUJAHR 2021

31.12. Silvester
17.45    Erste Vesper vom Hochfest der Gottesmutter Maria und Gebet zum Jahreswechsel

01.01.    Hochfest der Gottesmutter Maria – Neujahr
17.45  Konventamt

Samstag, 02.01.
Keine Vorabendmesse!

03.01. 2. Sonntag nach Weihnachten
09.30  Konventamt

Montag, 04.01. – Freitag, 08.01.:
17.45  Konventamt

Samstag, 09.01.
17.30  Vorabendmesse

Sonntag, 10.01. Fest der Taufe des Herrn
10.30  Konventamt

Ab kommenden Samstag, den 30. Mai 2020, sind alle Besucherinnen und Besucher von Gottesdiensten zur Rückverfolgbarkeit von Infektionsketten namentlich zu erfassen. Ab dem Wochenende müssen daher Name und Telefonnummer erfasst und für vier Wochen aufbewahrt werden. So bitten wir Sie, beim Betreten unserer Kirche dem Ordnungsdienst ihre Daten mitzuteilen.

Laut Vorschrift des Landes Nordrhein-Westfalen sind „die Daten vor dem Zugriff Unbefugter zu sichern und nach Ablauf von vier Wochen vollständig zu vernichten.“ Diesen Datenschutzrichtlinien sind wir natürlich auch verpflichtet und werden Ihre Daten über diesen Zeitraum hinaus nicht speichern.