Nach dem Rücktritt: Wie geht es weiter?
Eine Woche ist vergangen, seit am 7. Mai 2023 der Rücktritt unseres Abt em. Aloysius rechtskräftig wurde. Viele wohlwollende, mitfühlende, uns das begleitende Gebet versichernde Reaktionen haben uns erreicht. Dafür sind wir dankbar. Verbunden damit ist ein großes Interesse, wie es nun weitergeht.
Laut den Konstitutionen, dem Eigenrecht der Kongregation von St. Ottilien, zu der unsere Abtei gehört, gehen nach dem Freiwerden des äbtlichen Amtes alle Rechte und Vollmachten zur Leitung des Klosters an den Prior, bei uns P. Cosmas Hoffmann OSB, über. Seine Aufgaben sind es vor allem, gemeinsam mit dem Abtpräses den Tag der Abtswahl zu bestimmen, „die wenn möglich innerhalb eines Monats, mindestens aber binnen drei Monaten nach Freiwerden des Amtes stattfinden muss“. Ein Benediktinerkloster ist i.d.R. unabhängig und hat das Recht, den eigenen Oberen in einer freien und geheimen Wahl zu wählen. Sobald der genaue Termin feststeht, werden wir hier darüber informieren.
In der Zeit der Vakanz findet aber noch mehr statt. Bei einer Abtswahl geht es nicht nur um Personen, sondern mehr noch um die Frage, wie sich ein Kloster in der Zukunft aufstellen will, wo es seinen Standort in der heutigen kirchlichen und gesellschaftlichen Situation sieht. Wahlpropaganda ist nach kirchlichem Recht verboten, es gibt aber die Möglichkeit, sich in Treffen der Gemeinschaft miteinander über diese Fragen zu beraten und sich in Impulstagen u.U. externe Hilfe zu holen – bei einer der früheren Abtswahlen hatten wir z.B. den Personalchef eines großen wirtschaftlichen Unternehmens bei uns zu Gast, der etwas über heutige Führungsqualitäten in seinem Bereich erzählte – denn ein Kloster ist nicht nur eine geistliche Gemeinschaft, sondern ein Wirtschaftsbetrieb mit Werkstätten, Betrieben und vielen weltlichen Mitarbeitenden.
Die Wahl selber ist auch ein geistliches Geschehen. So beginnt der Tag der Wahl mit einer Eucharistiefeier, in der besonders um den Heiligen Geist gebetet wird, und bei der Wahl selbst legen alle wahlberechtigten Brüder ein Versprechen ab, das lautet: „Ich verspreche vor Gott, dass ich den wählen werde, den ich vor Gott glaube wählen zu sollen. So wahr mir Gott helfe und diese heiligen Evangelien.“ Und nach einer erfolgreichen Wahl legt der Gewählte zuerst ein Glaubensbekenntnis vor dem Wahlvorsitzenden und der Gemeinschaft ab. Der Neugewählte wird übrigens direkt nach der Wahl mit allen Rechten und Pflichten in sein Amt eingesetzt und der Öffentlichkeit vorgestellt – die einige Wochen später stattfindende Abtsbenediktion ist eine nachträgliche Segnung und Bestätigung des neuen Oberen der Gemeinschaft.
Wir bitten Sie auch weiterhin um Ihr Gebet für unsere Gemeinschaft in den kommenden Wochen.