Umsetzung der Corona-Maßnahmen zum 2. November 2020 in der Abtei Königsmünster

Die neue Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen hat Auswirkungen auf das Leben und Arbeiten auf dem Klosterberg. Im Folgenden fassen wir die wichtigsten Änderungen im Hinblick auf die einzelnen Bereiche zusammen. Sie gelten vorbehaltlich weiterer Anordnungen, über die wir Sie auch weiterhin zeitnah informieren werden:

Die AbteiGaststätte ist ab Montag, den 02.11.2020, geschlossen. Ab dem 06.11. findet an Freitagen, Samstagen und Sonntagen ein Außer-Haus-Verkauf von Torten statt, an den Samstagen zusätzlich ein Außer-Haus-Verkauf von Eintopf. Öffnungszeiten sind freitags und sonntags von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr, samstags von 11:00 Uhr bis 16:30 Uhr.

Da größere Veranstaltungen untersagt sind, muss der Adventsmarkt am Ersten Adventswochenende leider ausfallen. Was im Advent möglich sein wird, wird die weitere Entwicklung zeigen. Wenn wir da Näheres wissen, werden wir Sie hier informieren.

Die Schule und die Mensa bleiben vorerst unter den geltenden Hygienemaßnahmen geöffnet. Dies gilt vorbehaltlich weiterer Regelungen des Bildungsministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen.

Für den Gastbereich gelten aktuell bis zum 30. November folgende Regelungen:

– Alle Tagesveranstaltungen (Einkehrtage, Meditationsangebote etc.) entfallen.

– Im Klausurgastbereich werden regulär keine Gäste aufgenommen und auch in den Gästehäusern können nach jetzigem Stand Einzelgäste nicht aufgenommen werden.

– Die Schulbesinnungstage in der OASE können als außerschulische Bildungsangebote weiterhin stattfinden, dasselbe gilt für die Kurse der Oberstufenakademie und für religionspädagogische Weiterbildungsangebote für Erzieher*innen (vgl. Coronaschutzverordnung NRW § 7). Die nötigen Maßnahmen (Reduzierung der Gruppenzahl, Mindestabstand, konsequentes Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes) gelten weiterhin.

Die Karateschule ist ab Montag, den 2.11., geschlossen, da Amateursport untersagt ist.

Die Kundenanzahl in den Abteiläden ist auf eine Person pro 10qm zu begrenzen, d.h. im Abteiladen auf dem Klosterberg können sich maximal 13 Personen aufhalten, in den Läden in Olsberg und Meiste maximal 4 Personen.

Öffentliche Gottesdienste dürfen unter den geltenden Regelungen weiterhin stattfinden.

Generell gelten auf dem ganzen Klosterberg auch weiterhin die bekannten Hygieneregeln: Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 m und dort, wo dieser Abstand nicht eingehalten werden kann, und in geschlossenen Räumen das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Nur in gegenseitiger Rücksicht und im konsequenten Befolgen dieser Regeln können wir gut durch die Krise kommen.