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Aufgrund der steigenden Corona-Infektionszahlen und der immer häufiger vorkommenden „Impfdurchbrüche“, d.h., der Infektionen trotz doppelter Impfung, haben wir uns dazu entschlossen, in unseren Gästehäusern die sog. 2G+-Regel anzuwenden. Das bedeutet, dass neben einem gültigen Impfzertifikat oder einem Genesenennachweis nach einer Infektion mit dem Coronavirus bei der Anreise auch ein Schnelltest (Bürgertest) vorgelegt werden muss, der nicht älter als 24 h sein darf.
Kinder bis 15 Jahre gelten über die Schule als getestet; Schüler*innen ab 16 Jahre können ihre Testung über den Schülerausweis bzw. eine Bescheinigung der Schule nachweisen.
Wir tun das aus unserer christlichen Verantwortung heraus, um unsere Gäste und Mitarbeitenden ebenso wie unsere kranken und alten Mitbrüder zu schützen. Auch die Mitarbeitenden in den Gästehäusern testen sich regelmäßig.