Corona-Update: 2G-Regelung in den Gästehäusern
Bitte beachten Sie, dass bei einem Aufenthalt in unseren Gästehäusern b.a.W. die sog. 2G-Regelung gilt, d.h., wer bei uns zu Gast sein möchte, muss entweder geimpft oder genesen sein.
Ein Aufenthalt in den Gästehäusern für getestete Personen ist leider nicht möglich, da wir alle zwei Tage von jedem ein gültiges Testergebnis vorlegen müssen, was uns schlicht nicht möglich ist. Wir bitten um Ihr Verständnis.