Die neue Corona-Schutzverordnung mit Gültigkeit ab 09.07.2021 sieht einige Lockerungen bei der Inzidenzstufe 1 vor. Demnach ist gemeinsamer Gesang ohne Maske im öffentlichen Gottesdienst erlaubt, wenn „die Anzahl der Teilnehmenden auf jeweils eine Person pro angefangene 10 m² Raumfläche begrenzt ist“. Das sind in unserer Kirche 85 Personen incl. Konvent.
Deshalb werden wir ab der Vesper am Samstag, den 10. Juli 2021, um 18.30 Uhr alle Gottesdienste wieder der Öffentlichkeit zugänglich machen. Die Maskenpflicht entfällt. Es gelten aber weiterhin die bisherigen Abstandsregelungen und die Pflicht zur Erfassung der Kontaktdaten.
Wir freuen uns, Sie nun auch wieder in unseren Stundengebeten begrüßen zu dürfen!