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Die neue Corona-Schutzverordnung mit Gültigkeit ab 09.07.2021 sieht einige Lockerungen bei der Inzidenzstufe 1 vor. Demnach ist gemeinsamer Gesang ohne Maske im öffentlichen Gottesdienst erlaubt, wenn „die Anzahl der Teilnehmenden auf jeweils eine Person pro angefangene 10 m² Raumfläche begrenzt ist“. Das sind in unserer Kirche 85 Personen incl. Konvent.

Deshalb werden wir ab der Vesper am Samstag, den 10. Juli 2021, um 18.30 Uhr alle Gottesdienste wieder der Öffentlichkeit zugänglich machen. Die Maskenpflicht entfällt. Es gelten aber weiterhin die bisherigen Abstandsregelungen und die Pflicht zur Erfassung der Kontaktdaten.

Wir freuen uns, Sie nun auch wieder in unseren Stundengebeten begrüßen zu dürfen!

 

Ab kommenden Samstag, den 30. Mai 2020, sind alle Besucherinnen und Besucher von Gottesdiensten zur Rückverfolgbarkeit von Infektionsketten namentlich zu erfassen. Ab dem Wochenende müssen daher Name und Telefonnummer erfasst und für vier Wochen aufbewahrt werden. So bitten wir Sie, beim Betreten unserer Kirche dem Ordnungsdienst ihre Daten mitzuteilen.

Laut Vorschrift des Landes Nordrhein-Westfalen sind „die Daten vor dem Zugriff Unbefugter zu sichern und nach Ablauf von vier Wochen vollständig zu vernichten.“ Diesen Datenschutzrichtlinien sind wir natürlich auch verpflichtet und werden Ihre Daten über diesen Zeitraum hinaus nicht speichern.